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   BVerwG, 26.02.1999 - 9 B 835.98   

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BVerwG, 26.02.1999 - 9 B 835.98 (https://dejure.org/1999,15477)
BVerwG, Entscheidung vom 26.02.1999 - 9 B 835.98 (https://dejure.org/1999,15477)
BVerwG, Entscheidung vom 26. Februar 1999 - 9 B 835.98 (https://dejure.org/1999,15477)
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Wird zitiert von ... (8)

  • VG Oldenburg, 12.02.2002 - 1 A 3457/99

    Russland, Karbadinen, Tschetschenien, Bürgerkrieg, Bewaffnete

    Außerdem kann bei staatlichen Maßnahmen auch das Bestehen eines Verfolgungsprogramms, für welches etwa Referenzfälle politischer Verfolgung sowie ein Klima allgemeiner moralischer, religiöser oder gesellschaftlicher Verachtung sprechen können, hierfür ein wesentliches Indiz sein (vgl. BVerwG, Beschluss vom 26. Februar 1999 - 9 B 835/98 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 203; Urteil vom 15. Juli 1997 - 9 C 2.97 - Bucholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 194; Urteil vom 30. April 1996 - 9 C 170/95 - NVwZ 1996, 1110, 1111; Urteil vom 5. Juli 1994 - 9 C 158/94 - NVwZ 1995, 175 f.; Urteil vom 20. Juni 1995 - 9 C 294/94 - NVwZ-RR 1996, 57; Beschluss vom 24. September 1992 - 9 B 130.92 - InfAuslR 1993, 31).

    So soll das Internationale Rote Kreuz der Auffassung sein, dass solche Maßnahmen nicht an der Tagesordnung seien (vgl. zu diesem Kriterium auch: BVerwG, Beschluss vom 26. Februar 1999 aaO) und man hiervon gegenwärtig nicht gehört habe.

  • BVerwG, 08.12.2008 - 10 B 37.08

    Revisionsverfahren, Verfahrensmangel, rechtliches Gehör, Darlegungserfordernis

    Es fällt allerdings auf, dass sich das Berufungsgericht nicht mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur "kleinen Gruppe" auseinandergesetzt hat (vgl. etwa Urteil vom 9. September 1997 - BVerwG 9 C 43.96 - BVerwGE 105, 204 = Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 196 und Beschlüsse vom 26. Februar 1999 - BVerwG 9 B 835.98 - a.a.O. Nr. 203 und vom 5. Januar 2007 - BVerwG 1 B 59.06 - juris ; jeweils m.w.N.).
  • VG Göttingen, 05.12.2006 - 2 A 130/05

    Allianz; Anschlag; Ausländer; Christ; Chronik; Dunkelziffer; Einrichtung;

    Hierfür ist erforderlich, dass Intensität und Anzahl aller Verfolgungshandlungen wertend und nicht allein rechnerisch zur Größe der Gruppe in Beziehung gesetzt werden, weil eine bestimmte Anzahl von Eingriffen, die sich für eine kleine Gruppe von Verfolgten bereits als bedrohlich erweist, gegenüber einer großen Gruppe vergleichsweise geringfügig erscheinen kann ( BVerwG, Urteil vom 5.7.1994 -9 C 158.94-, BVerwGE 96, 200, 206; Beschluss vom 26.2.1999 -9 B 835/98-, Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 203; Beschluss vom 23.12.2002 -1 B 42/02-, Buchholz 11 Art. 16a GG Nr. 49).
  • VG Stade, 02.12.2005 - 6 A 1150/05

    Voraussetzungen für einen Widerruf eines bereits zuvor gewährten

    Hierfür ist erforderlich, dass Intensität und Anzahl aller Verfolgungshandlungen wertend und nicht allein rechnerisch zur Größe der Gruppe in Beziehung gesetzt werden, weil eine bestimmte Anzahl von Eingriffen, die sich für eine kleine Gruppe von Verfolgten bereits als bedrohlich erweist, gegenüber einer großen Gruppe vergleichsweise geringfügig erscheinen kann ( BVerwG, Urteil vom 5.7.1994 -9 C 158.94-, BVerwGE 96, 200, 206; Beschluss vom 26.2.1999 -9 B 835/98-, Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 203; Beschluss vom 23.12.2002 -1 B 42/02-, Buchholz 11 Art. 16a GG Nr. 49).
  • VG Stade, 20.04.2005 - 6 A 276/05

    Widerruf von zuvor gewährtem Abschiebungsschutz; Verlust der

    Hierfür ist erforderlich, dass Intensität und Anzahl aller Verfolgungshandlungen wertend und nicht allein rechnerisch zur Größe der Gruppe in Beziehung gesetzt werden, weil eine bestimmte Anzahl von Eingriffen, die sich für eine kleine Gruppe von Verfolgten bereits als bedrohlich erweist, gegenüber einer großen Gruppe vergleichsweise geringfügig erscheinen kann ( BVerwG, Urteil vom 5.7.1994 -9 C 158.94-, BVerwGE 96, 200, 206; Beschluss vom 26.2.1999 -9 B 835/98-, Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 203; Beschluss vom 23.12.2002 -1 B 42/02-, Buchholz 11 Art. 16a GG Nr. 49).
  • VG Göttingen, 11.01.2005 - 2 A 145/04

    Abschiebungshindernis; aktuelle Gefahr; allgemeine Gefahr; Baath-Regierung;

    Hierfür ist erforderlich, dass Intensität und Anzahl aller Verfolgungshandlungen wertend und nicht allein rechnerisch zur Größe der Gruppe in Beziehung gesetzt werden, weil eine bestimmte Anzahl von Eingriffen, die sich für eine kleine Gruppe von Verfolgten bereits als bedrohlich erweist, gegenüber einer großen Gruppe vergleichsweise geringfügig erscheinen kann ( BVerwG, Urteil vom 5.7.1994 -9 C 158.94-, BVerwGE 96, 200, 206; Beschluss vom 26.2.1999 -9 B 835/98-, Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 203; Beschluss vom 23.12.2002 -1 B 42/02-, Buchholz 11 Art. 16a GG Nr. 49).
  • OVG Thüringen, 19.04.2001 - 3 ZKO 888/98

    Asylrecht aus Kartenart 1, 4; Asylrecht, Verwaltungsprozessrecht; grundsätzliche

    Auch eine mittelbare Gruppenverfolgung setzt voraus, dass die Verfolgungsschläge, von denen Angehörige der ausgegrenzten Gruppe betroffen werden, so dicht und eng gestreut fallen, dass für jedes Gruppenmitglied die Furcht begründet ist, in eigener Person Opfer der Übergriffe zu werden (st. Rspr., vgl. BVerwG, Beschluss vom 26. Februar 1999 - 9 B 835.98 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 203 m.w.N.).
  • VG Bremen, 28.02.2005 - 1 K 1289/03

    Syrien, Kurden, Glaubwürdigkeit, Desertion, Wehrdienst, Wehrdienstentziehung,

    Sondern eine unmittelbare oder mittelbare Gruppenverfolgung liegt nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nur dann vor, wenn die Verfolgungsschläge, von denen die Angehörigen einer Gruppe getroffen werden, so dicht und eng gestreut sind, dass für jedes Gruppenmitglied die Furcht begründet ist, in eigener Person Opfer der Übergriffe zu werden (vgl. BVerwG, B. v. 26.2.1999 - 9 B 835/98 -, Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 203, m. w. N).
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